Am 11.10.2024 veranstaltete der SoVD in Ludwigshafen am Bodensee in Kooperation mit der Evangelischen Kirchengemeinde einen gut besuchten Informationsabend zum Thema „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“. Referent des Abends war Friedrich Theis, Experte vom Diakonischen Betreuungsverein Bodensee, der das Publikum umfassend über die Bedeutung und Erstellung dieser wichtigen Vorsorgedokumente aufklärte.
Theis betonte, dass Vorsorgemaßnahmen wie die Vorsorgevollmacht, die es einer Vertrauensperson ermöglicht, im Ernstfall rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen, für jeden – ob jung oder alt – von großer Bedeutung sind. „Unfälle oder plötzliche schwere Erkrankungen können uns alle treffen, daher ist es wichtig, frühzeitig vorzusorgen“, so der Experte. Insbesondere wies er darauf hin, dass ab dem 18. Lebensjahr die Eltern nicht mehr automatisch für ihre Kinder entscheiden können, weshalb auch junge Menschen eine Vorsorgevollmacht in Betracht ziehen sollten.
Ein zentrales Thema des Vortrags war die Vorsorgevollmacht, mit der der Vollmachtgeber eine Person seines Vertrauens bestimmt, um im Bedarfsfall wichtige Entscheidungen zu treffen. Theis erklärte, dass solche Vollmachten formlos erstellt werden können, aber bei Immobiliengeschäften eine notarielle Beglaubigung notwendig ist. Zudem könne die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden, um im Ernstfall schnell auffindbar zu sein.
Weiterhin ging Theis auf die Betreuungsverfügung ein, die sich besonders für Personen eignet, die keine Vertrauensperson für eine Vorsorgevollmacht haben. „In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Fall einer rechtlichen Betreuung Ihre Angelegenheiten regeln soll und welche Wünsche dabei respektiert werden müssen“, erläuterte er. Theis hob hervor, wie wichtig es ist, die betroffenen Personen frühzeitig einzubeziehen.
Ein weiteres Schwerpunktthema war die Patientenverfügung, die regelt, welche medizinischen Maßnahmen im Falle der Nichteinwilligungsfähigkeit getroffen werden sollen. Dabei wies Theis auf die Bedeutung präziser Formulierungen hin: „Allgemeine Aussagen wie ‚keine lebenserhaltenden Maßnahmen‘ sind nicht ausreichend, um sicherzustellen, dass der eigene Wille beachtet wird.“ Er empfahl, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Zum Abschluss erläuterte Theis das seit Januar 2023 in Kraft getretene Ehegattenvertretungsrecht, das es Ehepartnern ermöglicht, in Gesundheitsfragen füreinander zu entscheiden, wenn der andere Partner nicht in der Lage ist, selbst zu handeln. Dieses Recht gilt jedoch nur, wenn keine Vorsorgevollmacht oder Betreuung vorliegt.
Der Vortrag wurde von den Teilnehmenden mit großem Interesse aufgenommen. Die klare und praxisnahe Darstellung von Friedrich Theis machte deutlich, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit diesen Vorsorgemöglichkeiten auseinanderzusetzen.
Verfasser: Christian Müller