Das Bundeskabinett hat heute die lange überfälligen Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner*innen auf den Weg gebracht. Personen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2014 bewilligt wurde, erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Wer im Zeitraum zwischen 2014 und 2019 Erwerbsminderungsrentner*in wurde, bekommt 4,5 Prozent mehr.
Erwerbsminderung ist Armutsrisiko
Damit erhalten endlich auch Rentnerinnen und Rentner im Bestand die dringend nötige Aufstockung. Ein Anliegen, für das der SoVD sich lange eingesetzt hat, wird so erfüllt. SoVD-Präsident Adolf Bauer begrüßt deshalb die nun getroffene Entscheidung: „Als SoVD setzen wir uns seit Langem dafür ein, dass die in den letzten Jahren erreichten Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner*innen auch auf den Bestand ausgeweitet werden. Denn erwerbsgemindert zu sein, ist eines der zentralen Armutsrisiken in Deutschland. Zudem ist der Anteil der Erwerbsminderungsrentner*innen unter den Grundsicherungsbeziehenden sehr hoch.“
Zuschläge fallen zu niedrig aus
Zugleich übt der Verband aber auch Kritik: Denn die Zuschläge von 7,5 Prozent für Menschen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2014 bewilligt wurde, und 4,5 Prozent für diejenigen, die im Zeitraum zwischen 2014 und 2019 Erwerbsminderungsrentner*in wurden, fallen aus Sicht des SoVD zu niedrig aus. Um eine vollständige Angleichung aller Erwerbsminderungsrenten zu erreichen, sind nach Berechnungen des SoVD Zuschläge in Höhe von rund 13 Prozent und rund 8 Prozent notwendig.
Kritik an später Einführung
Für sehr problematisch hält der Verband zudem, dass der Zuschlag erst in zwei Jahren bei den Menschen ankommt. „Der Zeitpunkt der Einführung zum 1. Juli 2024 ist aus Sicht des SoVD deutlich zu spät gewählt“, hält Adolf Bauer fest.