Im November 2022 hat die Bundesregierung die Einrichtung der Stiftung Härtefallfonds besschlossen, Ende Juni 2023 hat diese die ersten Auszahlungen vorgenommen. Die Stiftung richtet sich an bestimmte Personen, die in ihrer Erwerbsbiographie überwiegend in der DDR oder im ausländischen Herkunftsgebiet gearbeitet haben und sich aufgrund der daraus resultierenden Auswirkungen auf ihre gesetzliche Rente benachteiligt fühlen.
Dazu zählen frühere Beschäftigte in der DDR, etwa im Bergbau oder bei der Reichsbahn, Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge beziehungsweise jüdische Zuwanderer und deren Angehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion.
Anspruch auf einmalig 2.500 Euro
Die Betroffenen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen.
Berechtigt ist, wer von der gesetzlichen Rentenversicherung eine monatliche Rente von weniger als 830 Euro netto (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) erhält und weitere Voraussetzungen erfüllt. Eine genaue Auflistung, aufgeschlüsselt nach Personengruppen, liefert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Anträge bis Ende September einreichen
Die Leistung ist steuerfrei und wird nicht als Einkommen angerechnet. Um sie zu erhalten, muss der Antrag per Post oder E-Mail bis zum 30. September 2023 bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds eingegangen sein.
Bisher hat die Stiftung nach eigenen Angaben rund 132.500 Anträge erhalten, der größte Teil davon stammt von Spätaussiedler*innen.
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